Kaliumpermanganat
KMnO4 Pulver
25 kg Gebinde
Art.Nr.: KMNO4-25-E
EUR 352,24
Preis netto: EUR 296,00
inkl. 19 % USt
Zahlungsweisen
KMnO4 Pulver 5
Datenblätter
Produktbeschreibung
Kaliumpermanganat KMnO₄ – 25-kg-Gebinde für Greensand-Filteranlagen
Kaliumpermanganat ist ein starkes Oxidationsmittel zur Regeneration geeigneter Greensand-Filteranlagen. Die daraus hergestellte Regenerationslösung stellt die oxidierende Wirkung des Filtermaterials wieder her und unterstützt damit die zuverlässige Abscheidung von Eisen und Mangan aus entsprechend aufbereitetem Brunnen- und Rohwasser.
Das 25-kg-Gebinde ist für gewerbliche Anlagen mit hohem oder kontinuierlichem Verbrauch vorgesehen. Es reduziert den Aufwand für wiederkehrende Bestellungen und ermöglicht eine wirtschaftliche Bevorratung, setzt jedoch eine geeignete Gefahrstofflagerung und unterwiesenes Personal voraus.
Vorteile des 25-kg-Gebindes
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Großgebinde für regelmäßig regenerierende Greensand-Anlagen
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Regenerationsmittel zur Oxidation von Eisen und Mangan
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Für hohen oder kontinuierlichen gewerblichen Verbrauch
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Gut wasserlösliches, kristallines Pulver
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Weniger Gebindewechsel gegenüber kleineren Verpackungseinheiten
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Für gewerbliche und industrielle Wasseraufbereitungsanlagen
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Auch für geeignete Labor- und Analyseverfahren verwendbar
Regeneration von Greensand-Filtermaterial
Das Kaliumpermanganat wird in den dafür vorgesehenen Löse- und Vorratsbehälter der Filteranlage eingefüllt. Dort löst sich das Pulver im Wasser. Während des programmierten Regenerationsvorgangs saugt das Zentralsteuerventil die Kaliumpermanganatlösung an und führt sie durch das Filterbett.
Dadurch wird die oxidierende Wirkung des Filtermaterials regeneriert. Das Filtermedium kann anschließend gelöstes Eisen und Mangan wieder oxidieren und im Filterbett zurückhalten.
Das zugehörige Filtermaterial finden Sie unter Greensand Plus. Vollständige Anlagen für unterschiedliche Durchflussleistungen sind unter Greensand-Filteranlagen zur Brunnenwasseraufbereitung zusammengestellt.
Dosierung und Verbrauch
Der Kaliumpermanganatverbrauch ist von der jeweiligen Anlage und Rohwasserqualität abhängig. Eine allgemeingültige Dosiermenge kann deshalb nicht angegeben werden.
Entscheidend sind insbesondere:
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Baugröße und Steuerung der Filteranlage
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Menge des eingesetzten Greensand-Filtermaterials
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Eisen- und Mangankonzentration des Rohwassers
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Wasserverbrauch und tatsächliche Anlagenbelastung
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Eingestelltes Regenerationsintervall
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Vorgaben des Anlagen- und Filtermedienherstellers
Das Produkt ausschließlich entsprechend der Betriebsanleitung der vorhandenen Filteranlage einsetzen. Die hier beschriebene Verwendung betrifft die Regeneration von Greensand-Filtermaterial. Eine direkte Dosierung in einen Wasserstrom erfordert ein dafür ausgelegtes Verfahren und eine fachgerechte Bestimmung der Dosiermenge.
Kauf- und Abgabebedingungen
Schaller WTI liefert Kaliumpermanganat ausschließlich an geprüfte Gewerbekunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Eine Abgabe an private Verbraucher erfolgt nicht.
Vor Bearbeitung der Bestellung wird eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Endverbleibserklärung für Kaliumpermanganat benötigt. Darin sind insbesondere die bestellte Menge, der genaue Verwendungszweck und die Unternehmensdaten anzugeben.
Die Abgabe erfolgt nur an volljährige und entsprechend legitimierte Personen. Ein gültiger Identitätsnachweis kann erforderlich sein.
Technische Daten
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Produkt | Kaliumpermanganat |
| Chemische Formel | KMnO₄ |
| Ausführung | Kristallines Pulver |
| Farbe | Dunkelviolett |
| Geruch | Geruchlos |
| Gebindeinhalt | 25 kg |
| Artikelnummer | KMNO4-25-E |
| CAS-Nummer | 7722-64-7 |
| EG-Nummer | 231-760-3 |
| UN-Nummer | UN 1490 |
| Gefahrgutklasse | 5.1 |
| Klassifizierungscode | O2 |
| Verpackungsgruppe | II |
| Transportkategorie | 2 |
| Tunnelbeschränkungscode | E |
| Lagerklasse | 5.1 B |
| Wassergefährdungsklasse | WGK 3 |
| Abgabe | Ausschließlich an geprüfte Gewerbekunden |
Hinweis zum Gefahrguttransport
Kaliumpermanganat ist als Gefahrgut der Klasse 5.1 eingestuft. Bei Anwendung der Kleinmengenregelung nach ADR 1.1.3.6 entspricht ein 25-kg-Gebinde der Beförderungskategorie 2 rechnerisch 75 Punkten:
25 kg Nettomasse × Faktor 3 = 75 Punkte
Bei der Berechnung müssen sämtliche Gefahrgüter auf der jeweiligen Beförderungseinheit berücksichtigt werden. Die Einhaltung aller Verpackungs-, Kennzeichnungs-, Dokumentations-, Ladungssicherungs- und Transportvorschriften liegt in der Verantwortung der beteiligten Gefahrgutunternehmen. Die Punkteberechnung ersetzt keine individuelle Gefahrgutprüfung.
Auswahl der Gebindegröße
| Gebinde | Typischer Auswahlgrund |
|---|---|
| 1-kg-Behälter | Geringer Verbrauch und kleine Bevorratung |
| 5-kg-Eimer | Regelmäßiger Verbrauch und gut handhabbarer Vorrat |
| 25-kg-Gebinde | Hoher oder kontinuierlicher gewerblicher Verbrauch |
Voraussetzungen für Lagerung und Handhabung
Das 25-kg-Gebinde darf nur von unterwiesenen Personen in einem dafür geeigneten Arbeits- und Lagerbereich gehandhabt werden.
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Ausschließlich im dicht verschlossenen Originalgebinde aufbewahren
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Trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt lagern
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Lagertemperatur von 10 bis 35 °C beachten
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Lagerbereich gegen unbefugten Zugriff sichern
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Von Hitze, Zündquellen und brennbaren Materialien fernhalten
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Nicht gemeinsam mit organischen oder reduzierenden Stoffen lagern
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Von Säuren, Formaldehyd, Peroxiden und Ammoniumverbindungen fernhalten
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Niemals mit Wasserstoffperoxid oder anderen Wasseraufbereitungschemikalien vermischen
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Dicht schließende Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
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Bei Staubbildung geeigneten Atemschutz verwenden
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Augenwascheinrichtung und Notdusche im Arbeitsbereich vorsehen
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Freisetzung in Kanalisation, Boden oder Gewässer verhindern
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Verfalls- und Chargenangaben auf dem gelieferten Gebinde beachten
Gefahrenkennzeichnung
Signalwort: Gefahr
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H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
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H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
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H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
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H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
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H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
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H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Verschüttetes Produkt trocken und mit funkenfreiem Werkzeug aufnehmen. Keine brennbaren Bindemittel wie Sägemehl verwenden. Produktreste und kontaminierte Verpackungen entsprechend den behördlichen Vorschriften als gefährlichen Abfall entsorgen.
Bei Verschlucken den Mund ausspülen und kein Erbrechen herbeiführen. Bei Haut- oder Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich das Giftinformationszentrum oder einen Arzt kontaktieren.
Vor der Verwendung das vollständige Sicherheitsdatenblatt lesen.
Kennzeichnung Kaliumpermanganat (KMnO4)
| Signalwort | Gefahr |
Einstufung Kaliumpermanganat (KMnO4) gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
| Ox. Sol. 2; H272 | Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. |
| Acute Tox. 4; H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
| Skin Corr. 1C; H314 | Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
| Eye Dam. 1; H318 | Verursacht schwere Augenschäden. |
| Repr. 2; H361d | Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
| STOT RE 2; H373 | Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. |
| Aquatic Acute 1; H400 | Sehr giftig für Wasserorganismen. (M-Faktor = 10) |
| Aquatic Chronic 1; H410 | Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (M-Faktor = 10) |
Gefahrenhinweise Kaliumpermanganat (KMnO4)
| H272 | Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. |
| H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
| H314 | Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
| H361d | Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
| H373 | Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. |
| H410 | Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise Kaliumpermanganat (KMnO4)
| P210 | Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen, Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. |
| P220 | Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. |
| P260 | Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. |
| P280 | Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. |
| P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
| P301+P330+P331 | BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. |
| P303+P361+P353 | BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. |
| P305+P351+P338 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
| P310 | Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. |
| P391 | Verschüttete Mengen aufnehmen. |
Sonstige Gefahren Kaliumpermanganat (KMnO4)
- Brandfördernd
- Explosionsgefahr mit: Essigsäureanhydrid, starken Säuren, Ammoniak (wasserfrei), Wasserstoffperoxid, Schwefel, Phosphor.
- Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
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